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Reisekostenzuschüsse des Landes Steiermark für WissenschafterInnen

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Vor kurzem wurde auf Beschluss der Landesregierung der Kreis derjenigen steirischen WissenschafterInnen, die für die von der Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vergebenen Reisekostenzuschüsse antragsberechtigt sind, stark eingeschränkt. Gefördert werden mittlerweile

"nur jene wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die ein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Universität oder gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den zurück liegenden 12 Monaten vorweisen können; das Anstellungsverhältnis muss nach wie vor aufrecht sein. Voraus zu setzen ist ein Beschäftigungsverhältnis im Ausmaß von mindestens 50% (sowohl in den vergangenen 12 Monaten als auch zum Zeitpunkt der Antragstellung)."
(http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/17819076/DE/; 26. Jänner 2011).


Durch diese Änderung werden gerade jene Personengruppen aus dem Kreis der Antragsberechtigten ausgeschlossen, die am dringendsten eine finanzielle Unterstützung benötigen. Dies betrifft unter anderem:
Personen, die in universitären oder außeruniversitären Forschungsprojekten über Werkverträge arbeiten; externe Lehrende; Personen in Mutter- oder Vaterkarenz; JungforscherInnen, die ein Stipendium erhalten.
Explizit werden auch drittmittelfinanzierte ProjektmitarbeiterInnen von der Antragstellung ausgeschlossen, sofern sie nicht den oben genannten Kriterien genügen. Das betrifft beispielsweise alle FWF-Eigenantragsteller.

Abgesehen von individuellen finanziellen Nachteilen für die Betroffenen hat ein derartiges Vorgehen auch umfassendere Konsequenzen für den Wissenschaftsstandort Steiermark. Zunächst ist Forschung ohne Drittmittelfinanzierung nicht mehr denkbar. Das gilt für Universitäten wie für außeruniversitäre Forschungserinrichtungen. Fällt der Reisekostenzuschuss weg, so wird in drittmittelfinanzierten Projekten beschäftigten ForscherInnen die Präsentation der von ihnen erarbeiteten Ergebnisse erheblich erschwert. Benachteiligt wäre daher jene Gruppe, die die prekärsten Beschäftigungsverhältnisse aufweist, in der Regel den Hauptanteil der inhaltlichen Projektarbeit trägt und am meisten auf das Erlangen akademischer Reputation angewiesen ist.

Der Lehrbetrieb an heimischen Universitäten ist, zweitens, ohne externe Lehrbeauftragte nicht mehr zu gewährleisten. Dieser Gruppe die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen zu erschweren, hat unweigerlich Konsequenzen für die Qualität der hierzulande geleisteten universitären Lehre. Die Liste ähnlich gelagerter nachhaltiger Schäden für die steirische Forschungslandschaft könnte beliebig fortgesetzt werden.

Die Politik der Steiermärkischen Landesregierung besteht also darin, nur diejenigen Personen zu fördern, die ohnehin Zugriff auf Mittel aus dem Universitätsbudget haben bzw. aufgrund ihres dauerhaften Anstellungsverhältnisses über ein vergleichsweise stabiles Einkommen verfügen. Gezielt werden diejenigen Kreise, in denen prekäre oder prekariatsnahen Verhältnisse die Regel sind, von der Zuerkennung auf finanzielle Unterstützung ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidung protestieren wir auf das Heftigste und fordern die Landesregierung auf, diese Einschränkung unverzüglich rückgängig zu machen.

Die UnterzeichnerInnen

NB: DER SPENDENAUFRUF NACH UNTERZEICHNUNG KOMMT NICHT DER INITIATIVE ZUGUTE. ER IST AUFGRUND DES UMSTANDS, DASS ipetitions.com KOSTENFREI IST, NICHT ZU VERMEIDEN.

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